Neuer Prognosebaustein

Auf vielfachen Wunsch haben wir einen ergänzenden HPR Baustein "Prognostizierte Erhöhungen im Beamtenrecht" entwickelt.
Fehlerhafte Haushaltsplanungen lösen zeitaufwendige Korrekturarbeiten aus. Mit diesem Baustein können Sie zu Planungszwecken mehrere prognostizierte (also kommende) Besoldungserhöhungen in die Kalkulation der Folgejahre einfließen lassen. So wird sichtbar, wie sich die Rückstellungen in den nächsten zwei Jahren entwickeln könnten. Damit vermeiden Sie hohe Fehlbeträge in der Haushaltsplanung.
 Noch nie war Testen einfacher...

Um sich ein Bild von der Leistungsfähigkeit von HPR Pensionsrückstellung zu verschaffen, können Sie unsere Test-Version downloaden.
 HPR 5.5 ist da !

Das Programm HPR Pensionsrückstellung richtet sich an Aktuare, Gutachter, Berater, Unternehmer und Personalabteilungen, die Rückstellungen für unterschiedlichste Konstellationen errechnen müssen.
Es ist eine versicherungsmathematische Rechensoftware, mit der Sie Rückstellungen für Pensions-, Beihilfe-, Altersteilzeit- und Jubiläumsverpflichtungen aktuell oder perspektivisch in fast jeder Kombination ermitteln können.
Mit dem Programm verfügen Sie auf Knopfdruck über Rechenergebnisse für die Steuer- und Handelsbilanz und können darüber hinaus fundierte Planrechnungen durchführen.
Bewertungen nach Teilwertverfahren (Anwartschaftsdeckungsverfahren) zur Erfüllung des §6a EStG sowie Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) zur Erfüllung von Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sind möglich.
 Heubeck Richttafeln sind integriert

In Lizenz der Heubeck-Richttafeln GmbH sind biometrische Werte der Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck in unserer Software integriert.
So profitieren Sie von einer Funktionalität, welche jedes „Was-wäre-wenn“ Szenario kalkulierbar macht.
Sie können die aktuellen Tabellen Heubeck 2005 G (Generationensterbetafel) und bei Bedarf zusätzlich die Tabellen Heubeck 1998 wählen. Damit hat z.B. eine Zusatzversorgungskasse die Möglichkeit, satzungsgemäß Ausgleichsbeträge zu ermitteln, die auf diesen Sterbetafeln beruhen. 
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